Hier finden Sie aktuelle Informationen aus der Welt des Gewerblichen Rechtsschutz. Erhalten Sie eine Überblick über Gesetzesänderungen und die neuste Rechtsprechung. Zudem geben wir zu aktuellen Themen nützliche Hinweise, die Sie bei sich im Unternehmen beachten sollten.

 

  • Abmahngefahr durch neue Verpflichtung zum Hinweis auf die EU-Online-Streitbeilegungsplattform

    Am 09.01.2016 ist die neue EU-Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten in Kraft getreten.

    Der Zweck der Verordnung ist es, durch Erreichung eines hohen Verbraucherschutzniveaus zum reibungslos funktionierenden Binnenmarkt, insbesondere seiner digitalen Dimensionen, beizutragen, indem eine europäische OS-Plattform eingerichtet wird, die eine unabhängige, unparteiische, transparente, effektive, schnelle und faire außergerichtliche Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern ermöglicht (Art. 1 der VO Nr. 524/2013). Anwendung findet die Richtlinie für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern (Art. 2).

    Die Plattform selbst wird durch die Kommission entwickelt und betrieben. Nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung soll die Plattform eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer darstellen, für die Streitigkeiten aus vertraglichen Verpflichtungen, aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen. Dabei sollen der OS-Plattform folgende Funktionen zukommen: (mehr …)

  • Das Copy-and-Paste-Problem bei Produktfotos

    Unter den Betreibern von Angeboten auf den Online-Plattformen besteht harte Konkurrenz. Für jeden ist es wichtig, seine Angebote besonders gut zu präsentieren, einen günstigen Preis anbieten zu können, und insbesondere bei dem Ranking weit oben gelistet zu werden. Neben der Beschreibung eines Angebotes ist insbesondere auch das Produktfoto für die Vermarktung der Produkte von erheblicher Bedeutung. Nicht wenige Online-Anbieter investieren daher viel Geld in professionelle Fotografen, um die Produkte grafisch gut darzustellen. Umso ärgerlicher ist es, wenn Dritte sich die teuer erstellten Produktfotos unerlaubt zu eigen machen und für ihre eigenen Produktpräsentationen nutzen. Dies ist im Online-Bereich nicht schwierig, da mit Copy and Paste ein Bild innerhalb von Sekunden in einem anderen Angebot erscheint. Der urheberrechtliche Verstoß und dessen Konsequenzen werden dabei oftmals schlicht ignoriert. Gerade im gewerblichen Bereich kann dies aber teuer werden.

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  • CE steht nicht für China Export

    Vielfach erhalten wir Beschwerden von Mandanten, die sich über Mitbewerber ärgern, die ohne Einhaltung der rechtlichen Vorschriften in der Europäischen Union ihre Produkte vertreiben.

    Konkret geht es um das Nichteinhalten der Vorschriften über CE-Kennzeichnungen, durch Mitbewerber, insbesondere aus asiatische Ländern, die über die Onlineplattformen wie Ebay und Amazon ihre Ware aus dem asiatischen Raum in der EU vertreiben, ohne die erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen.

    Mit der CE-Kennzeichnung erklären Händler, Importeure oder deren EU-Bevollmächtigte, dass die mit dem CE-Zeichen gekennzeichneten Produkte den EU-Vorschriften entsprechen. Das Erlangen der CE-Kennzeichnung kann je nach Produkttyp aufwendig und auch kostenintensiv sein. Das CE-Kennzeichen wird für verschiedene Produktgruppen benötigt, damit diese überhaupt innerhalb der Europäischen Union vertrieben werden dürfen. Hierzu gehören unter anderem medizinische Geräte, Medizinprodukte, Maschinen, Messgeräte, Spielzeuge, Niederspannungsgeräte sowie viele weitere. Welche Produkte der CE-Kennzeichnungspflicht unterliegen, ergibt sich aus verschiedenen europäischen Richtlinien. Händler, welche Produkte im europäischen Raum verkaufen, müssen darauf achten, dass die entsprechenden Produkte die CE-Kennzeichnung aufweisen. Die CE-Kennzeichnung soll zur Warensicherheit innerhalb der EU beitragen. Alle nicht gekennzeichneten Produkte, die den entsprechenden Vorschriften unterliegen, sind im europäischen Raum nicht verkehrsfähig. (mehr …)

  • Novellierung des Verbraucherschutz im Internet

    Am 20.09.2013 hat der deutsche Gesetzgeber die neuesten Änderungen zum Verbraucherschutz beschlossen, welche mit Wirkung zum 13.06.2014 in Kraft treten. Diese Änderungen beruhen auf der EU-Richtlinie 2011/83/EU – „Verbraucherrechte-Richtlinie“ – welche in nationales Recht umgesetzt werden musste.

    Mit den zum Stichtag 13.06.2014 in Kraft tretenden Änderungen müssen insbesondere Online-Händler sorgsam umgehen und ggfls. ihre Widerrufsbelehrungen, AGB und Informationstexte an die neue Rechtslage anpassen. Dabei sind die Änderungen zum Teil marginal, zum Teil jedoch auch mit Schwierigkeiten für Unternehmer verbunden. (mehr …)

  • NEWS: Designgesetz – Änderungen zur bisherigen Rechtslage

    Seit dem 01.01.2014 ist das Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design (Designgesetz – DesignG vom 10.10.13) in Kraft getreten und hat somit das bisherige Geschmacksmustergesetz abgelöst. Neben der terminologischen Änderung von „Geschmacksmustern“ als gewerblichen Schutzrechten in „Designs“ kam es zur Einführung des Nichtigkeitsantrags beim DPMA (§ 34 DesignG) den Jedermann stellen kann. Das Nichtigkeitsverfahren, geregelt in § 34a DesignG, existiert bereits in der EU- Gemeinschaftsgeschmacksmuster- Verordnung (Art.25), dem Gebrauchsmustergesetz (§15) und dem Markengesetz. Durch dieses neue Verfahren soll das Fachwissen vom DPMA genutzt werden. Es wurden „Designabteilungen“ mit je drei rechtskundigen Mitgliedern – befähigt zum Richteramt gem. § 26 II 2 PatG – gegründet, welche im Nichtigkeitsverfahren beschließen. Dieses Verfahren hat den Vorteil der Kostenersparnis, da die Amtsgebühr i.H.v. 300 Euro (§ 2 I PatentkostenG) deutlich unter den zu erwartenden Kosten bei einem Zivilgerichtsverfahren vor dem Landgericht liegt und zusätzlich zu einer Kostensicherheit führt. Zudem kann sich ein Dritter gem. § 34 c DesignG an einem bereits anhängigen Nichtigkeitsverfahren beteiligen, soweit er glaubhaft darlegt, dass gegen ihn ein Verfahren wegen Verletzung desselben eingetragenen Designs anhängig ist oder er aufgefordert wurde, eine behauptete Verletzung desselben eingetragenen Designs zu unterlassen. (mehr …)

  • Markenanmeldungen im EU-Beitrittsland Kroatien

    Zum 01.07.2013 ist Kroatien neues Mitgliedsland der Europäischen Union geworden. Im Zuge des Beitritts wurden auch die gesetzlichen Voraussetzungen für die Markenanmeldung an die europäischen Standards angepasst. (mehr …)

  • Jährliches Treffen der IPR Group in Moskau

    Vom 22. bis 23. Oktober diesen Jahres fand das internationale Seminar über die nationalen und regionalen Systeme der Registrierung, des Schutzes und verwandter Themen des geistigen und gewerblichen Eigentums der Europäischen Union, seiner Mitgliedstaaten und den Vereinigten Staaten von Amerika in Moskau statt. Hierzu hatten die IPR Group und die russische Patentanwaltskammer gemeinsam eingeladen. (mehr …)

  • Werbung mit Testurteilen – Neue Regeln

    Auf der Jahrespressekonferenz der Stiftung Warentest wurde vom Stiftungsvorstand Huber Primus am 15.05.2013 bekannt gegeben, dass die Werbung mit Testurteilen der Stiftung Warentest neuen Regeln unterliegt. (mehr …)