Auf der Jahrespressekonferenz der Stiftung Warentest wurde vom Stiftungsvorstand Huber Primus am 15.05.2013 bekannt gegeben, dass die Werbung mit Testurteilen der Stiftung Warentest neuen Regeln unterliegt.

Ab dem 01.07.2013 ist die Werbung mit den Logos der Stiftung kostenpflichtig. Zukünftig müssen zwischen den Werbenden und der Stiftung Warentest Logo-Lizenzverträge abgeschlossen werden, zudem soll die Werbung mit den Logos auf zwei Jahre beschränkt werden. Um hier die Unabhängigkeit gewährleisten zu können, ist eine gemeinnützige GmbH „Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung“, RAL, beauftragt, die Lizenzen zu verwalten. Pro Produkt wird die Lizenz pro Jahr Euro 7.000,00 kosten und umfasst Werbung auf Produkten, in Werbematerialien, in Anzeigen und im Internet. Weiter reichende Lizenzen, die auch das Fernsehen oder Kinowerbung einschließen, kosten Euro 15.000,00 pro Jahr. Eine Lizenz für zwei Jahre auf Produkte, die in Printmedien und im Internet benutzt werden, kostet Euro 10.000,00.

Durch diese neuen Regelungen soll garantiert werden, dass nur noch in lauterer Weise geworben wird. Werbung mit alten Testsiegeln wird somit verhindert. Zudem erlangt nun die Stiftung Warentest die Möglichkeit, bei Vertragsverstößen gegen die Verstoßenden tätig zu werden. Bisher unterlagen die Bedingungen allein dem Wettbewerbsrecht, so dass nur Wettbewerber gegen Verstöße vorgehen konnten. Laut einem auf der Internetseite der Stiftung Warentest abgedruckten Interview mit Stiftungsvorstand Hubert Primus sollen die Mehreinnahmen, die durch diese Lizenzverträge eingenommen werden, vorrangig dem Verbraucherschutz dienen. Durch RAL soll eine systematische Missbrauchskontrolle erfolgen. Zudem sollen verstärkte Nachtests organisiert werden und bei Produkten, die sich schnell verändern, soll geprüft werden, ob das Qualitätsurteil noch zu Recht auf der Packung klebt.

Zudem ist die Vergabe von Lizenznummern neu. Zu jedem Lizenzvertrag wird eine Lizenznummer verteilt, die bei der Werbung neben dem Logo anzuzeigen ist. Ab der Neuregelung im Juli kann der Verbraucher die Lizenznummer auf der Website des RAL eingeben und so selbst überprüfen. Ein Missbrauch mit dem Logo soll somit erschwert werden. Wichtig zu wissen für die Werber ist, dass Untersuchungsergebnisse, die vor dem 01.01.2012 veröffentlicht wurden, nicht mehr genutzt werden dürfen. Für alle anderen Untersuchungsergebnisse gibt es Übergangsregelungen.

Autor: Rechtsanwältin Juliane Rater