Der Begriff „gewerblicher Rechtsschutz“ umfasst die technischen Schutzrechte wie das Patent, das Gebrauchsmuster, den Sortenschutz und die Halbleitertopographie. Überdies zählen das Marken- und das Geschmacksmusterrecht zum gewerblichen Rechtsschutz, wie auch im weiteren Sinne das Wettbewerbsrecht, welches vornehmlich Unterlassungsansprüche zur Wahrung des lauteren Leistungswettbewerbs enthält. Im gleichen Atemzug mit dem gewerblichen Rechtsschutz wird regelmäßig auch das Urheberrecht genannt, das jedoch nicht unmittelbar zum gewerblichen Rechtsschutz gezählt wird, da es den Schutz persönlicher geistiger Schöpfung betrifft und damit dem künstlerischen/kulturellen und nicht dem gewerblichen Bereich zuzuordnen ist.