Bei dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), nachfolgend kurz HABM, mit Sitz in Alicante, können Geschmacksmuster für das gesamte Gebiet der Europäischen Union hinterlegt werden. Vorteil einer solchen Anmeldung ist der weite territoriale Schutzumfang und der im Vergleich zu jeweils nationalen Anmeldungen geringe Kosten-/Gebührenaufwand für eine solche Anmeldung. Ferner erlangen Gemeinschaftsgeschmacksmuster auch Schutz in den Beitrittsgebieten von neuen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. So haben beispielsweise Gemeinschaftsgeschmacksmuster, die vor dem 01.07.2013 hinterlegt wurden, mit dem Beitritt Kroatiens „automatisch“ eine territoriale Erstreckung auf Kroatien erfahren. Ferner ist der Vorteil eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters, dass damit für alle Staaten der Europäischen Union ein einheitlicher Schutz erlangt wird und aus dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster gegen jeden Verletzer innerhalb eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union vorgegangen werden kann. Ferner ist über die Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung geregelt, dass die Mitgliedsstaaten besondere Gerichte vorhalten müssen, die über Streitigkeiten in Gemeinschaftsgeschmacksmustersachen zu entscheiden haben.