Das Widerspruchsverfahren

Das deutsche Patent- und Markenamt, sowie auch das europäische Harmonisierungsamt in Alicante prüfen bei der Registrierung von Marken keine entgegenstehende Rechte Dritter. Es bleibt den Markeninhabern vorbehalten Ihre Marken bezüglich verwechslungsähnlicher Markenneuanmeldungen zu überwachen und im Rahmen von Widerspruchsverfahren gegen diese Neuanmeldungen vorzugehen. In Deutschland werden Marken nach der Registrierung veröffentlicht. Binnen einer sich an diese Veröffentlichung anschließende 3-monatigen Widerspruchsfrist können Dritte Widerspruch gegen die Markenanmeldung vornehmen. Beim europäischen Harmonisierungsamt erfolgt die Veröffentlichung vor der Registrierung. Auch hier läuft eine dreimonatige Widerspruchsfrist.

Unsere Leistung

Für unsere Mandanten, die entweder durch die Überwachung bei uns, oder aber über andere Wege auf die Anmeldung verwechslungsfähiger Markenanmeldungen Aufmerksam geworden sind, führen wir die erforderlichen Widerspruchsverfahren, um die Markenneueintragungen in Deutschland zur Löschung zu bringen, oder im Europa erst gar nicht zur Eintragung kommen zu lassen. Hierbei geben wir unseren Mandanten zunächst eine vorläufige Einschätzung über die Erfolgsaussichten und legen sodann nach Weisung den Widerspruch ein und sorgen für die Zahlung der Widerspruchsgebühr. Zu unserer Dienstleistung gehören zudem die Begründung des Widerspruches und die Stellungnahme auf etwaige Erwiderungen. Sollte durch die Gegenseite im Rahmen des Widerspruchs die Einrede der nicht rechtserhaltenen Benutzung erhoben worden sein, würden wir in Zusammenhang mit Ihnen die erforderlichen Benutzungsunterlagen zusammenstellen. Nach ergangener Entscheidung berichten wir Ihnen hierüber und geben Ihnen eine Einschätzung dazu, ob ein Rechtsmittel eingelegt werden sollte.

Ist Ihre Marke mit einem Widerspruch angegriffen oder wünschen Sie das Vorgehen gegen eine Markenanmeldung. Kontaktieren Sie uns. In einem ersten Gespräch werden wir mit Ihnen das mögliche Vorgehen erörtern und Ihnen nach weiterer Prüfung die Erfolgsaussichten darlegen.