Novellierung des Verbraucherschutz im Internet
Am 20.09.2013 hat der deutsche Gesetzgeber die neuesten Änderungen zum Verbraucherschutz beschlossen, welche mit Wirkung zum 13.06.2014 in Kraft treten. Diese Änderungen beruhen auf der EU-Richtlinie 2011/83/EU – „Verbraucherrechte-Richtlinie“ – welche in nationales Recht umgesetzt werden musste.
Mit den zum Stichtag 13.06.2014 in Kraft tretenden Änderungen müssen insbesondere Online-Händler sorgsam umgehen und ggfls. ihre Widerrufsbelehrungen, AGB und Informationstexte an die neue Rechtslage anpassen. Dabei sind die Änderungen zum Teil marginal, zum Teil jedoch auch mit Schwierigkeiten für Unternehmer verbunden. (mehr …)
NEWS: Designgesetz – Änderungen zur bisherigen Rechtslage
Seit dem 01.01.2014 ist das Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design (Designgesetz – DesignG vom 10.10.13) in Kraft getreten und hat somit das bisherige Geschmacksmustergesetz abgelöst. Neben der terminologischen Änderung von „Geschmacksmustern“ als gewerblichen Schutzrechten in „Designs“ kam es zur Einführung des Nichtigkeitsantrags beim DPMA (§ 34 DesignG) den Jedermann stellen kann. Das Nichtigkeitsverfahren, geregelt in § 34a DesignG, existiert bereits in der EU- Gemeinschaftsgeschmacksmuster- Verordnung (Art.25), dem Gebrauchsmustergesetz (§15) und dem Markengesetz. Durch dieses neue Verfahren soll das Fachwissen vom DPMA genutzt werden. Es wurden „Designabteilungen“ mit je drei rechtskundigen Mitgliedern – befähigt zum Richteramt gem. § 26 II 2 PatG – gegründet, welche im Nichtigkeitsverfahren beschließen. Dieses Verfahren hat den Vorteil der Kostenersparnis, da die Amtsgebühr i.H.v. 300 Euro (§ 2 I PatentkostenG) deutlich unter den zu erwartenden Kosten bei einem Zivilgerichtsverfahren vor dem Landgericht liegt und zusätzlich zu einer Kostensicherheit führt. Zudem kann sich ein Dritter gem. § 34 c DesignG an einem bereits anhängigen Nichtigkeitsverfahren beteiligen, soweit er glaubhaft darlegt, dass gegen ihn ein Verfahren wegen Verletzung desselben eingetragenen Designs anhängig ist oder er aufgefordert wurde, eine behauptete Verletzung desselben eingetragenen Designs zu unterlassen. (mehr …)
Jährliches Treffen der IPR Group in Moskau
Vom 22. bis 23. Oktober diesen Jahres fand das internationale Seminar über die nationalen und regionalen Systeme der Registrierung, des Schutzes und verwandter Themen des geistigen und gewerblichen Eigentums der Europäischen Union, seiner Mitgliedstaaten und den Vereinigten Staaten von Amerika in Moskau statt. Hierzu hatten die IPR Group und die russische Patentanwaltskammer gemeinsam eingeladen. (mehr …)
Werbung mit Testurteilen – Neue Regeln
Auf der Jahrespressekonferenz der Stiftung Warentest wurde vom Stiftungsvorstand Huber Primus am 15.05.2013 bekannt gegeben, dass die Werbung mit Testurteilen der Stiftung Warentest neuen Regeln unterliegt. (mehr …)