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PRESSERECHT / ÄUßERUNGSRECHT

Kernbereich unserer Tätigkeit ist das Presserecht, also die Durchsetzung von Ansprüchen Betroffener gegen Medienunternehmen, z.B. Verlage oder Fernsehsender. Durch unwahre Berichterstattung, z.B. die Verbreitung falsch durchgeführter Warentestberichte oder ganze Rufmordkampagnen bzw. der Verletzung des Rechtes am eigenen Bild (unzulässige Fotoverwendung) können enorme Schäden entstehen.

Sprechen Sie uns rechtzeitig an, da eine rechtliche Einflussnahme im Vorfeld einer Berichterstattung (z.B. Interviewwunsch) besonders erfolgsversprechend ist. Beachten Sie auch, dass im Medienrecht sehr enge Reaktionsfristen durch die Rechtsprechung vorgegeben sind. Ist es bereits zu einer negativen Berichterstattung gekommen, haben Sie das Recht auf:

Unterlassung – Gegendarstellung – Richtigstellung – ggf. eine Geldentschädigung.

URHEBERRECHT

Das Urheberrecht schützt grundsätzlich das Recht an der geistigen Schöpfung.

Früher war das Urheberrecht eher eine „Baustelle“ für Großverlage oder Fernsehsender. Heute ist es im täglichen Leben der meisten angekommen und wirft dort z.T. komplizierte Rechtsfragen auf:

  • Ist die von mir entwickelte Werbestrategie urheberechtlich geschützt?
  • Dürfen wir auf unserer Firmenfeier mit 500 Gästen unsere Lieblings-CDs abspielen?
  • Darf mein Auftritt als Künstler einfach ins Internet gestellt werden?
  • Was kann ich tun, wenn Dritte von mir gemachte Fotos in ihrem Firmenprospekt verwenden?
  • Wie vergebe ich eigentlich Lizenzen?
  • Bin ich für meine künstlerische Leistung angemessen vergütet worden?
  • Was kann ich tun, wenn Plagiate von meinen Werken verbreitet werden?
  • Wie und in welchem Umfang darf ich aus anderen Werken zitieren?

Dies sind nur einige der Fragen, die über das Urheberrecht beantwortet werden.

Weiterhin können wir Ihnen auch in Problemstellungen des Verlagsrechts und Lizenzrechts weiterhelfen.

ARBEITSRECHT

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das Individualarbeitsrecht, mit dem Schwerpunkt Medienbranche und Agenturen.

Wir beraten und vertreten Sie gerne bei Problemen am Arbeitsplatz oder mit dem Arbeitgeber, sei es bei einer (Änderungs-) Kündigung, Abmahnung oder wenn Sie nicht das Zeugnis erhalten haben, das Ihnen zusteht. Daneben sind wir auch in folgenden Fällen für Sie da:

Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen
Versetzung, Umgruppierung
Befristete Arbeitsverhältnisse, freie Mitarbeit, Teilzeitbeschäftigung, Elternzeit

WERDEGANG

Tanja Irion, geboren 1967 in Hamburg, studierte Rechtswissenschaften in Hamburg . Sie ist seit 1998 Rechtsanwältin, war fünf Jahre Bundesvorsitzende des Forum Junge Anwaltschaft (DAV), und erwarb im Jahr 2009 den Titel der Fachanwältin für Medienrecht.

Die Kanzlei wurde zu Beginn des Jahres 2000 von Tanja Irion gegründet. Nach knapp zwei Jahren in der medienrechtlichen Abteilung einer großen Sozietät fasste sie den Entschluss, unter eigenem Namen eine auf Medienrecht spezialisierte Kanzlei zu gründen. Inzwischen sind drei Rechtsanwälte sowie ein wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Kanzlei tätig.

Im Presserecht bzw. Äußerungsrecht vertreten wir von den Medien verletzte Menschen und Unternehmen. Wir unterhalten keine Dependancen in Tokio und New York oder eine kleine Armee von Anwälten unterschiedlichster juristischer Fachrichtungen – unsere Expertise gilt den Medien. In diesem Bereich verhelfen wir Betroffenen bereits seit über zehn Jahren sehr erfolgreich zu ihrem Recht. Wenn es sein muss, auch abends und am Wochenende.

Wir vertreten Banken und große Industrieunternehmen, mittelständische Betriebe, Agenturen, Künstler, Sportler, Fotografen und Privatpersonen, die Gegenstand unberechtigter Medienberichterstattung sind.
Gern vermitteln wir Ihnen zusätzlich bei Bedarf Kooperationspartner, die für Sie die Organisation von Pressekonferenzen, die Formulierung von Pressemeldungen und Krisen-PR übernehmen.

Weitere Infos finden Sie hier.