Wir befassen uns mit den Rechtsgebieten des Gewerblichen Rechtsschutzes, dem Datenschutz und dem Internet-Recht.
Wir betreuen Geschmacksmuster– und Markenanmeldungen und führen insbesondere vor Anmeldung einer Marke Recherchen auf entgegenstehende Schutzrechte durch. Weiterhin nehmen wir Titelschutzanzeigen für unsere Mandantschaft vor. Neben der umfangreichen Tätigkeit des Erlangens von Schutzrechten, wickeln wir die Überwachung und soweit erforderlich, auch die streitige Durchsetzung der Gewerblichen Schutzrechte unserer Mandanten ab.
Soweit Marken auf Wunsch unserer Mandanten fortlaufend auf Neuanmeldungen überwacht werden, streben wir durch Information und direkte Kontaktaufnahme mit dem Inhaber des jüngeren Schutzrechtes, möglichst die einvernehmliche Beilegung durch Beschränkung oder Rücknahme der Anmeldung an. Soweit sich dieses nicht erreichen lässt, legen wir vor den jeweiligen Ämtern für unsere Mandanten Widerspruch gegen die Eintragung der jüngeren Marke ein.
Gewerbliche Schutzrechte sind Ausschlussrechte, d. h., ausschließlich der Inhaber des Rechtes ist befugt, dieses Recht zu nutzen oder zu lizenzieren. Soweit Dritte unbefugt das Schutzrecht identisch oder in leicht abgewandelter Form verwenden, unterstützen wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Dieses erfolgt regelmäßig durch Berechtigungsanfragen oder Abmahnungen und setzt sich, sofern nicht zuvor ein Anerkenntnis der besseren Rechte durch den Verletzer erfolgt, entweder mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Hauptsacheklage bei Gericht fort.
Neben der Tätigkeit im Gewerblichen Rechtsschutz betreuen wir Urheber und Verleger urheberrechtlich geschützter Werke bei der Verwertung durch Lizenzverträge. Überdies beraten wir unsere Mandanten hinsichtlich der Sicherung von urheberrechtsschutzfähigen Werken, insbesondere bei der Publikation über das Internet. Neben der Vertretung, bezogen auf die klassischen Urheberrechte wie Schriftwerke, Zeichnungen, Kompositionen und dergleichen, vertreten wir zahlreiche Mandanten aus dem Bereich der Verwertung von „Computersoftware“. Dabei betreuen wir unsere Mandanten auch bei der Vertragsgestaltung in der Europäischen Union und auch darüber hinaus.
Außerhalb des klassischen Gewerblichen Rechtsschutzes mit den zuvor genannten Rechten sind wir umfangreich tätig im Bereich des Wettbewerbsrechtes. Neben den klassischen Verstößen im Markt durch irreführende Werbung oder Behauptung unwahrer geschäftsschädigender Tatsachen, ergeben sich insbesondere aus dem sehr intensiven Wettbewerb im Fernabsatz, unter Nutzung des Internets, vielfältige wettbewerbsrechtliche Fragestellungen, die wir für unsere Mandanten beantworten oder auch bei Verstößen durchsetzen.
Der rasant wachsende Fernabsatz, unter Nutzung des Internets, wird von uns durch die juristische Begleitung unserer Mandanten, von der Planung über die Ausgestaltung, bis hin zum regelmäßigen Betrieb von Web-Shops und dergleichen, also allen Maßnahmen des Fernabsatzes, einschließlich der umfänglichen Fragen des Datenschutzrechtes betreut.
Zu unseren Mandanten gehören Markenartikler, Existenzgründer, kleine und mittelständische Unternehmen sowie auch Einzelkaufleute. Entsprechend den Wünschen und Ansprüchen Ihres Unternehmens beraten wir Sie individuell, um Ihr Unternehmen und Ihre Schutzrechte, seien es Marken, Geschmacksmuster (Gebrauchsmuster oder Patente) am Markt zu schützen und zu stärken. Ob Sie als kleines Ein-Mann-Startup oder als weltweit agierendes Unternehmen, am Markt auftreten, ist es uns wichtig, den persönlichen Kontakt zu Ihnen zu pflegen und auf die ganz besonderen Bedürfnisse Ihres Unternehmens einzugehen.
Gerade im Gewerblichen Rechtsschutz ist es erforderlich, bei der rechtlichen Beratung die Ziele der Unternehmen vor Augen zu haben. Schon frühzeitig muss überlegt werden, ob für die Schutzrechte Ihres Unternehmens nationaler, europäischer oder sogar internationaler Schutz erlangt werden soll. Durch Gespräche mit Ihnen möchten wir dies herausarbeiten, um von vornherein den richtigen Weg für den Schutz Ihrer Rechte zu ebnen. Durch Kooperationen mit Patent- und Rechtsanwälten in fast allen Ländern dieser Welt ist es uns möglich, Ihre Schutzrechte nicht nur in Deutschland und europaweit zu schützen und zu verteidigen, sondern in enger Zusammenarbeit mit unseren jeweiligen nationalen Kollegen auch international eintragen zu lassen, zu überwachen, zu schützen und zu verteidigen.
Mit unseren Dienstleistungen möchten wir ein möglichst breites Feld für Ihr Unternehmen abdecken. Dies beinhaltet, dass wir Sie neben den Themen rund um den gewerblichen Rechtsschutz, auch zu Fragen des IT-Rechts, Internet-Rechts, Datenschutz-Rechts und angrenzenden Rechtsgebieten beraten. Durch Schulung und Fortbildung unserer Anwälte und Mitarbeiter wird gewährleistet, dass diese auf dem neuesten Stand sind, um Ihnen die bestmögliche Beratung zu geben.
Wenn Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen haben, eine erste Einschätzung benötigen oder aber einem konkreten Problem gegenüberstehen, kontaktieren Sie uns gerne, damit wir dieses in einem ersten Gespräch persönlich erörtern können. Wir stehen Ihnen hierzu sehr gerne zu Ihrer Verfügung.