Zweidimensionale Gestaltungen wie etwa Stoffmuster oder dreidimensionale Gestaltungen wie Geschirr, Möbel, Ladeneinrichtungen können als sogenanntes Geschmacksmuster geschützt werden. Hierfür ist die Hinterlegung einer Wiedergabe des Musters selbst, oder einer Zeichnung, eines dreidimensionalen Gegenstandes erforderlich, um damit das Monopol für die gewerbliche Nutzung, also Vervielfältigung und Vertrieb in dem jeweiligen Gebiet, in dem das Geschmacksmuster erteilt wird, zu erhalten.
Voraussetzung für den Geschmacksmusterschutz ist, dass zum Zeitpunkt der Anmeldung das jeweilige Muster neu ist und sogenannte Eigenart besitzt. Neuheit bedeutet, dass zum Zeitpunkt der Anmeldung das Muster innerhalb oder außerhalb des maßgeblichen Territoriums den für diese Formgebung interessierten Kreisen noch nicht identisch bekannt ist. Ferner muss das Geschmacksmuster Eigenart besitzen. Eigenart wird dann angenommen, wenn sich bei einem direkten Vergleich durch den informierten Benutzer der Gesamteindruck, den das Anmeldemuster hervorruft, vom Gesamteindruck eines vor dem Tag der Anmeldung bekannten anderen Musters, unterscheidet.
Für die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union wird die Eintragung eines Geschmacksmusters jedoch ohne Prüfung der Neuheit oder der Eigenart vorgenommen. In der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordung der Europäischen Union und/oder dem deutschen Geschmacksmustergesetz ist jeweils bestimmt, dass zugunsten des Inhabers eines Geschmacksmusters die gesetzliche Vermutung spricht, dass dieses Muster zum Zeitpunkt der Anmeldung neu und eigenartig war. Diese gesetzliche Vermutung ist widerleglich, d. h. dass im Fall der Verletzung/angeblichen Verletzung der Verletzer im gerichtlichen Verfahren nicht nur die Neuheit oder die Eigenart bestreitet, sondern nachweist, dass vor dem Zeitpunkt der Anmeldung des Streitgeschmacksmusters eine identische Formgebung bereits bekannt war. Dies erfolgt mit der Vorlage des datierten Bildes. Die fehlende Eigenart wird durch Vorlage von zeitlich vorhergehenden sehr ähnlichen Mustern belegt.