Geschmacksmuster sind in der Bundesrepublik Deutschland, wie auch in der Europäischen Union, so genannte „ungeprüfte Schutzrechte“. Geschmacksmuster werden von den jeweiligen Ämtern eingetragen, wenn die formalen Voraussetzungen gegeben sind, also Abbildungen eingereicht werden, eine Leitklasse nach der Locarno Klassifikation angegeben ist sowie eine Produktbezeichnung und die erforderlichen Anmeldegebühren gezahlt sind. Weder beim Deutschen Patent- und Markenamt, noch beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), erfolgt eine Prüfung auf die Wirksamkeitserfordernisse der Neuheit und Eigenart der neu angemeldeten Muster.
 
Regelmäßig findet daher erst eine Überprüfung auf die materiellen Voraussetzungen der Schutzfähigkeit eines Geschmacksmusters parallel oder im Verletzungsverfahren statt. Sobald aus dem Geschmacksmuster gegen Dritte vorgegangen wird, wird der Dritte eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit des eingetragenen Geschmacksmusters durch einen Löschungsantrag überprüft wissen wollen. In dem Fall eines solchen Löschungsantrages hat der Antragsteller zu beweisen, dass dem angegriffenen Geschmacksmuster zum Zeitpunkt der Anmeldung entweder die Neuheit fehlte oder die Eigenart. Die Neuheit fehlt einem Geschmacksmuster in dem Fall, wenn ein identisches Muster durch einen Dritten bereits den für derartige Formgebungen interessierten Verkehrskreisen zuvor präsentiert wurde.
 
Ein Löschungsantrag wird auf mangelnde Eigenart gestützt, wenn nicht der identische Gegenstand bereits vor dem Zeitpunkt der Anmeldung durch einen Dritten der Öffentlichkeit präsentiert wurde, sondern die bereits vor dem Zeitpunkt der Anmeldung des angegriffenen Geschmacksmusters dem Verkehr gegenüber bekannt gewordenen Muster die wesentlichen Merkmale, die das angegriffene Muster besitzt, bereits durch Dritte den beteiligten Verkehrskreisen präsentiert worden war.
 
Zumeist ist die größte Schwierigkeit bei Löschungsanträgen gegen Geschmacksmuster, der Beweis des Datums der Veröffentlichung des neuheitsschädlichen oder die Eigenart vorwegnehmenden Musters.