Das Landgericht Hamburg hat im Rechtsstreit zwischen Max Mosleys und Google entschieden. Nach der Entscheidung des Gerichts darf Google 6 Bilder einer SEX-Party von Max Mosley nicht weiter verbreiten.

Der Suchmaschinenkonzern darf die Bilder des Klägers nicht weiter auf seiner Suche veröffentlichen und hat es zu Unterlassen diese Bilder Nutzern zugänglich zu machen. Das Veröffentlichen der Bilder verletze den Kläger schwer in seiner Intimsphäre.

Der ehemalige Präsident der FIA hatte sich bereits mehrfach gegen die Veröffentlichung von Bildern gewährt. Dabei ging es im Regelfall darum, dass Bilder des Klägers über die Suchfunktion von Google erreicht werden konnten. Die so genannte Bildersuche von Google zeigte so genannte Thumbnails der freizügigen Bilder des Klägers.

Über einen Klick auf die Bilder gelangte man sodann zu der eigentlichen Seite, auf welcher die Bilder veröffentlicht wurden.

Weitere Infos sind hier erhältlich.

Der Kläger wurde durch die Rechtsanwältin Tanja Irion, Kooperationspartnerin von NACHTWEY IP, vertreten.