Der Bundesgerichtshof hat in einem jüngst entschiedenen Fall (Beschluss vom 5. September 2013, Aktz. 1 StR 162/13) die Verurteilung eines Volljuristen wegen versuchter Nötigung in zwei Fällen durch das Landgericht Essen (Urteil vom 13.12.2012, Aktz. 59 KLs 1/12) bestätigt.