Schutz von Nintendo DS-Spielen – Computerprogramm oder anderes Werk?!

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 06.02.2013 (I ZR 124/11) entschieden, dass dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Frage vorzulegen sei, ob die ergänzenden Bestimmungen zum Schutz von technischen Maßnahmen nach §§ 95a ff. UrhG mit den europäischen Vorgaben im Einklang sind, wenn die technischen Maßnahmen gleichermaßen dem Schutz von Computerprogrammen und anderen Werken dienen, beziehungsweise worauf im Zweifel der Schwerpunkt zu legen sei…