CE-Kennzeichen auf Massagegeräten

Das Oberlandesgericht Köln (Aktz. 6 U 18/13) hatte sich in seinem Urteil vom 16.08.2013 mit der Kennzeichnung von elektrisch betriebenen Intim-Massagegeräten (Vibratoren) zu befassen. Die Parteien des Rechtsstreits vertrieben im Wege des Online-Handel in Deutschland verschiedene Erotikartikel an Verbraucher. Hierbei wurden auch die streitgegenständlichen, elektrisch betriebenen Vibratoren von der Beklagten angeboten. Unstreitig waren auf den Geräten selbst weder das CE-Kennzeichen noch das Symbol einer durchgestrichenen…