Tippfehler in Domains können unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein

Unter dem 22.01.2014 hatte der BGH über die Zulässigkeit von so genannten „Tippfehlern in Domains“ zu entscheiden. Die Urteilsbegründung steht noch aus. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt lediglich eine Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes vor, aus der sich folgendes ergibt: