Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 28. Januar 2014 (Az. VI ZR 156/13) entschieden, dass die Schufa nur über solche personenbezogenen, insbesondere kreditrelevanten, Daten Auskunft zu erteilen hat, die in die Berechnung des Wahrscheinlichkeitswert eingeflossen sind.
Tippfehler in Domains können unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein
Unter dem 22.01.2014 hatte der BGH über die Zulässigkeit von so genannten „Tippfehlern in Domains“ zu entscheiden. Die Urteilsbegründung steht noch aus. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt lediglich eine Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes vor, aus der sich folgendes ergibt:
Tod, berühmt, dennoch unterscheidungskräftig!
Durch den 27. Senat des Bundespatentgerichts ist in der Beschwerdesache gegen die Zurückweisung der Anmeldemarke 30 2012 001 227 „Ferdinand Tönnies“ zugunsten des Anmelders entschieden worden. Zu den zulässigkeitsrechtlichen Fragen war diese Entscheidung schon besprochen worden.