Rechtsmissbräuchliches Vorgehen im UWG – Viele Anträge, eine Entscheidung

In einer Reihe von Urteilen hat der 1. Senat des Bundesgerichtshofes dankenswerterweise die Chance genutzt, die Voraussetzung für die Annahme von § 8 Abs. 4 UWG – rechtsmissbräuchliches Vorgehen – weiter zu definieren genutzt. In dem Urteil (BGH I ZR 119/09) hat der Senat das Vorliegen generell rechtsmissbräuchlichen Verhaltens, durch separates klagweises Vorgehen bei Wettbewerbsverstößen, bei sachnahen Erwägungen des Verletzten verneint. In dem entschiedenen Fall…