Die Gema hat gegen YouTube im Dauerstreit einen kleinen Etappensieg erringen können. Das Landgericht München entschied unlängst, dass die von YouTube gezeigten Sperrtafeln in der bislang gezeigten Art und Weise unzulässig sind.
Die Gema hat gegen YouTube im Dauerstreit einen kleinen Etappensieg erringen können. Das Landgericht München entschied unlängst, dass die von YouTube gezeigten Sperrtafeln in der bislang gezeigten Art und Weise unzulässig sind.