Jüngst ist das Urteil des 1. Senats des Bundesgerichtshofs (I ZR 92/08) zur Verwendung der Bezeichnung “DDR” in Kombination mit dem Staatswappen als Aufdruck auf Bekleidung ergangen.

Der Kläger ist Inhaber der deutschen Wortmarke “DDR” sowie der deutschen Wortbildmarke des Staatswappens der “DDR”, sowie ehemals einer Bildmarke des Staatswappens der “DDR”, letztere war für Bekleidungsstücke eingetragen. Der Beklagte hat als geschäftsführender Gesellschafter über seine GbR T-Shirts mit dem Aufdruck “DDR” und dem darunter reproduzierten Staatswappen der “DDR” vertrieben.

Der Kläger hat den Beklagten auf Unterlassung in Anspruch genommen.

Mit der Revision begehrt der Beklagte die Wiederherstellung des klagabweisenden Urteils des Landgerichts.

Nach Auffassung der Richter des 1. Zivilsenats des BGH stellt die Verwendung der Buchstabenfolge “DDR” und dem darunter ausgeführten Staatswappen keine markenmäßige Benutzung der Marken dar. Vielmehr werde die Bedruckung auf den T-Shirts von den beteiligten Verkehrskreisen nicht als Herkunftshinweis auf ein Unternehmen verstanden. Der Verkehr gehe bei Bildern, Motiven, Symbolen und Wörtern auf der Vorderseite von Bekleidungsstücken nicht generell davon aus, dass es ich dabei um Herkunftshinweise handele. Zwar könne die Produktkennzeichnung bei dem Verwenden auf der Vorderseite der Bekleidung als Herkunftskennzeichen verstanden werden, dies sei jedoch nicht ohne weiteres bei dem streitgegenständlichen Staatswappen und dem Zusatz “DDR” auf einem Bekleidungsstück anzunehmen.

Weiterhin hat der BGH als Leitsatz zur Entscheidung ausgeführt:

Eine durch eine Markenanmeldung begründete Erstbegehungsgefahr entfällt, wenn die Markenanmeldung wegen unterbliebener Zahlung der Amtsgebühren kraft Gesetzes als zurückgenommen gilt.

Grundsätzlich kann eine Markenanmeldung eine Erstbegehungsgefahr aufgrund einer Verletzung fremder Schutzrechte bewirken, denn mit der Markenanmeldung geht die Annahme der Benutzung der Anmeldemarke im geschäftlichen Verkehr einher.

Autor: Rechtsanwalt Eckard Nachtwey