Zum 01.07.2013 ist Kroatien neues Mitgliedsland der Europäischen Union geworden. Im Zuge des Beitritts wurden auch die gesetzlichen Voraussetzungen für die Markenanmeldung an die europäischen Standards angepasst.

Anmeldung können natürliche und juristische Personen vornehmen, wobei Ausländer die gleichen Rechte genießen wie inländische Anmelder. Eine Marke muss grafisch darstellbar sein, wobei sich insbesondere aus Wörtern, Namen, Zahlen, Zeichen, Bildern und dreidimensionalen Formen, auch der Verpackung, sowie Farben bestehen können. Das Zeichen muss insbesondere dazu dienen, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von den Waren und Dienstleistungen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden.

Die Registrierung einer Marke dauert im Durchschnitt 5-9 Monate, sollte kein Widerspruch erhoben worden sein. Die Amtsgebühren für die Anmeldung einer Marke belaufen sich auf ungefähr 333 EUR und eine Anmeldung muss in die Klassen für Waren und Dienstleistungen nach dem Nizzaer Abkommen eingruppiert werden.

Für weitergehende Fragen zu Anmeldungen von Marken in Kroatien stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir melden Ihre Marken auch gerne zusammen mit unseren Partnern vor Ort für Sie an.