Unter den Betreibern von Angeboten auf den Online-Plattformen besteht harte Konkurrenz. Für jeden ist es wichtig, seine Angebote besonders gut zu präsentieren, einen günstigen Preis anbieten zu können, und insbesondere bei dem Ranking weit oben gelistet zu werden. Neben der Beschreibung eines Angebotes ist insbesondere auch das Produktfoto für die Vermarktung der Produkte von erheblicher Bedeutung. Nicht wenige Online-Anbieter investieren daher viel Geld in professionelle Fotografen, um die Produkte grafisch gut darzustellen. Umso ärgerlicher ist es, wenn Dritte sich die teuer erstellten Produktfotos unerlaubt zu eigen machen und für ihre eigenen Produktpräsentationen nutzen. Dies ist im Online-Bereich nicht schwierig, da mit Copy and Paste ein Bild innerhalb von Sekunden in einem anderen Angebot erscheint. Der urheberrechtliche Verstoß und dessen Konsequenzen werden dabei oftmals schlicht ignoriert. Gerade im gewerblichen Bereich kann dies aber teuer werden.

Der Urheber und/oder der ausschließliche Nutzungsrechteinhaber hat bei einem solchen Verstoß die Möglichkeit im Rahmen einer Abmahnung den Verletzer aufzufordern, das Verhalten sofort zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben. Kommt der Verletzer dem nicht nach, kann der Urheber bzw. Nutzungsrechteinhaber dieses Verhalten gerichtlich untersagen lassen. Neben dem Unterlassungsanspruch stehen dem Rechteinhaber auch ein Auskunftsanspruch sowie ein Schadenersatzanspruch zu. Über den Auskunftsanspruch ist der Verletzer verpflichtet, den Verletzten über den Umfang der Urheberrechtsverletzung Auskunft zu erteilen. Anhand der Dauer und des Umfangs der Verletzung berechnet sich sodann der Schadenersatz, den der Verletzer an den Verletzten zu zahlen hat.

 

Sollten auch Sie sich über Mitbewerber, die Ihre Produktfotos unerlaubt in ihren Angeboten verwenden, ärgern, sprechen Sie uns an. Durch schnelles und konsequentes Vorgehen kann die Rechtsverletzung schnell beseitigt werden und Sie können Ihre Investitionen in gute Produktfotos wieder ganz allein für Ihren eigenen Erfolg nutzen.

 

Auch für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich an uns wenden. Geben Sie nicht vorschnell eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung ab. Die vorformulierten Erklärungen sind oftmals zu weitgehend formuliert und der zu zahlende Schadensersatz bzw. die geltend gemachten Rechtsanwaltsgebühren zu hoch beziffert. Ignorieren Sie jedoch niemals eine Abmahnung. Dies kann zu gerichtlichen Titeln und zu weiteren Kosten führen.

 

Autor: Juliane Rater