Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich in seinem jüngsten Urteil (X ZR 171/12 ) mit der Höhe der Rechtsanwaltskosten bei einer Abmahnung aus einem Gebrauchs- und Geschmacksmuster zu befassen.
Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich in seinem jüngsten Urteil (X ZR 171/12 ) mit der Höhe der Rechtsanwaltskosten bei einer Abmahnung aus einem Gebrauchs- und Geschmacksmuster zu befassen.