Werbeartikel sind keine Markennutzung

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (3 U 212/08) hat sich ausführlich mit Fragen der rechtserhaltenden Benutzung einer Marke durch Abgabe von Werbegeschenken befasst. Die rechtserhaltende Benutzung und deren sachgemäßer Nachweis ist immer wieder ein besonderer Stolperstein in markenrechtlichen Auseinandersetzungen, soweit die fünfjährige Benutzungsschonfrist abgelaufen ist oder Rechte aus Serienzeichen geltend gemacht werden. Streitgegenstand in der Berufung ist nur noch die von der Beklagten erhobene Widerklage, mit…