Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Klägerin gegen die Beklagte, eine Wirtschaftsauskunftei, wegen datenschutzrechtlicher Auskunft zur Verhandlung angenommen (Vorinstanz: Landgericht Gießen – Urteil vom 6. März 2013 – 1 S 301/12).
Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Klägerin gegen die Beklagte, eine Wirtschaftsauskunftei, wegen datenschutzrechtlicher Auskunft zur Verhandlung angenommen (Vorinstanz: Landgericht Gießen – Urteil vom 6. März 2013 – 1 S 301/12).