Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 28. Januar 2014 (Az. VI ZR 156/13) entschieden, dass die Schufa nur über solche personenbezogenen, insbesondere kreditrelevanten, Daten Auskunft zu erteilen hat, die in die Berechnung des Wahrscheinlichkeitswert eingeflossen sind.
Anspruch gegen Wirtschaftsauskunftei wird verhandelt
Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Klägerin gegen die Beklagte, eine Wirtschaftsauskunftei, wegen datenschutzrechtlicher Auskunft zur Verhandlung angenommen (Vorinstanz: Landgericht Gießen – Urteil vom 6. März 2013 – 1 S 301/12).