SILENTIUM – Auch Computer können schweigen!

Unter dem 14.11.2013 erging die Entscheidung der 1. Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), im Folgenden kurz HABM, nach der eine Entscheidung der Löschungsabteilung aufgehoben wurde und die angefochtene Marke „SILENTIUM“ für sämtliche beanspruchte Waren, nämlich „Computer-Hardware und Zubehör, Instrumente, PC-Gehäuse und Netzteile“ für nichtig erklärt wurde.