Trotz Warenidentität „abgebrannt“

Jüngst hat das Bundespatentgericht über die Beschwerde (24 W (pat) 34/12) gegen den einen Widerspruch zurückweisenden Erinnerungsbeschluss entschieden. Nach Auffassung des 24. Senates des Bundespatentgerichtes bestehe keine Verwechslungsgefahr zwischen der jüngeren Marke „Villino“, für „Raucherwaren, Streichhölzer und Tabak“ beansprucht, und der Marke „Villiger“, beansprucht auch für „Tabakwaren“ und dergleichen.

Vorlagebeschluss zum EuGH: Prägt die Wortkombination oder die Abkürzung?

Der 30. Senat des Bundespatentgerichts (30 W (pat) 12/12) hat auf die mündliche Verhandlung vom 25.04.2013 beschlossen, dass eine Entscheidung in dem vorliegenden Beschwerdeverfahren, ohne Abweichung von der Rechtsprechung des EuGH, nicht möglich sei.

SILENTIUM – Auch Computer können schweigen!

Unter dem 14.11.2013 erging die Entscheidung der 1. Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), im Folgenden kurz HABM, nach der eine Entscheidung der Löschungsabteilung aufgehoben wurde und die angefochtene Marke „SILENTIUM“ für sämtliche beanspruchte Waren, nämlich „Computer-Hardware und Zubehör, Instrumente, PC-Gehäuse und Netzteile“ für nichtig erklärt wurde.

“ENVITEC” taucht markenrechtlich ab – Verwechslungsgefahr mit “EnviCat”

Der 24. Senat des Bundespatentgerichts (24 W (pat) 25/10) hat über die Beschwerde im Widerspruchsverfahren gegen die Marke „ENVITEC“ entschieden. Der Senat hob die den Widerspruch zurückweisenden Beschlüsse von Erst- und Zweitprüfer auf und hat die teilweise Löschung der Marke angeordnet.