Nicht taufrisch ist der Beschluss des 30. Senats des Bundespatentgerichts (30 W(pat) 19/10) vom 17.02.2011 betreffend die Bestätigung des Zurückweisungsbeschlusses der Markenstelle für Klasse 9 für die Marke “cover2dry“.
Nicht taufrisch ist der Beschluss des 30. Senats des Bundespatentgerichts (30 W(pat) 19/10) vom 17.02.2011 betreffend die Bestätigung des Zurückweisungsbeschlusses der Markenstelle für Klasse 9 für die Marke “cover2dry“.