Ordnungsmittel trotz Prozessvergleich

In einem jüngst entschiedenen Zwangsvollstreckungsverfahren (AZ.: I ZB 3/12) hatte der Bundesgerichtshof über die Frage zu urteilen, ob neben einem Prozessvergleich mit vertragsstrafenbewehrter Unterlassungsverpflichtung, die Androhung eines Ordnungsmittels möglich ist. Die Parteien hatten sich zuvor über Äußerungen der Schuldnerin, über eigene Maschinen und Maschinen der Gläubigerin, gestritten. Um das einstweilige Verfügungsverfahren ohne weitere Instanz abzuschließen, hatten sich die Parteien im Januar 2009 zum Abschluss eines…