Autocomplete bei Suchmaschinen – Pflicht bei Kenntnis?!

Die Ergänzungsvorschläge in der Suche bei Google (Autocomplete) können das Persönlichkeitsrecht verletzen. Zu diesem Ergebnis kam der BGH in seinem Urteil (Aktz. VI ZR 269/12) am 14.05.2013. Aus der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes ergibt sich, dass das Berufungsgericht einen Unterlassungsanspruch der Kläger, entsprechend §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB, i. V. m. Art. 1, 2 Grundgesetz, gegen die Beklagte als Betreiberin einer Internetsuchmaschine rechtsfehlerhaft verneint habe.