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die neuste Rechtsprechung …

  • Die beschreibende Mehrwortmarke

    Der 25. Senat des Bundespatentgerichtes (25 W (pat) 507/14) hatte über die Beschwerde der Anmelderin der deutschen Wortmarke 30 2010 070 699 „Portfolio Plus Police Exklusiv“ zu urteilen.

    Gegenstand des Beschlusses war die Marke

    „Portfolio Plus Police Exklusiv“,

    welche für die Dienstleistungen der Klassen 35, 36 und 41 beansprucht war. (mehr …)

  • Testen Sie Ihr Fachwissen – HWG zulässig

    Der erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Aktz.: I ZR 83/12) hatte sich in einem jüngst veröffentlichten Urteil mit der Rechtmäßigkeit von Werbung in Verbindung mit Gewinnspielen für Arzneimittel zu befassen.

    Die Beklagte bewarb das von ihr vertriebene Arzneimittel Aspirin in einer für Apotheker bestimmten Fachzeitschrift auf einer sechsseitigen Beilage. Diese Beilage informierte eingehend über die Entstehung und Behandlung von Schmerzen und den im Arzneimittel enthaltenen Wirkstoff. Auf der Rückseite der Beilage wurde unter der Überschrift „Gewinnen Sie mit Aspirin®“ acht Testfragen gestellt und als Belohnung für die richtige Beantwortung dieser Fragen die Verlosung von zehn Damen-Geldbörsen ausgelobt. (mehr …)

  • Ordnungsmittel trotz Prozessvergleich

    In einem jüngst entschiedenen Zwangsvollstreckungsverfahren (AZ.: I ZB 3/12) hatte der Bundesgerichtshof über die Frage zu urteilen, ob neben einem Prozessvergleich mit vertragsstrafenbewehrter Unterlassungsverpflichtung, die Androhung eines Ordnungsmittels möglich ist.

    Die Parteien hatten sich zuvor über Äußerungen der Schuldnerin, über eigene Maschinen und Maschinen der Gläubigerin, gestritten. Um das einstweilige Verfügungsverfahren ohne weitere Instanz abzuschließen, hatten sich die Parteien im Januar 2009 zum Abschluss eines Prozessvergleichs entschieden. (mehr …)

  • hw gegen HAWE – keine Verwechslungsgefahr

    Durch den 25. Senat des Bundespatentgerichtes (25 W (pat) 24/13) ist über die Beschwerde im Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung der deutschen Bildmarke 304 45 070 „hw“, zugunsten der Anmelderin, durch Zurückweisung der Beschwerde entschieden worden. (mehr …)

  • Reichweite des Unterlassungsgebots

    Vor kurzem wurde der Beschluss des Bundesgerichtshofes in der Zwangsvollstreckungssache I ZB 42/11 – „Reichweite des Unterlassungsgebots“ veröffentlicht.

    Grundlage für den Beschluss war ein Rechtsstreit, bei dem Fotografien von Speisen zusammen mit Rezepten auf einer bestimmten Webseite Dritten zugänglich gemacht wurden. Diese Fotografien des Klägers im Ausgangsverfahren wurden von Dritten für die Bebilderung ihrer Rezepte, die diese auf der Seite der Beklagten einstellten, verwendet. In dem Ausgangsrechtsstreit wurden drei bestimmte Fotografien, nämlich die Abbildung „Schinkenkrustenbraten“, „Amerikaner“ und „Sigara Boerek mit Hack“ zum Gegenstand des Unterlassungsantrages gemacht. (mehr …)

  • Wetteronline – Urteilsgründe veröffentlicht

    Im Januar berichteten wir bereits aufgrund der veröffentlichten Pressemitteilung über das Urteil des BGH (Aktz.: I ZR 164/12) „www.wetteronline.de“. Zwischenzeitlich wurde auch die Urteilsbegründung veröffentlicht:

    In dem Rechtsstreit klagte die Betreiberin der Domain „www.wetteronline.de“ gegen die Inhaberin der Domain „www.wetteronlin.de“. (mehr …)

  • Screen Scraping – wettbewerbsrechtlich wohl erlaubt

    Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (AZ: I ZR 224/12) hatte sich in einem jüngst entschiedenen Fall über die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des automatisierten Abrufs (Screen Scraping) von Flugangeboten von einer Internetseite und der Nutzung dieser Daten für eine weitere Internetseite zu befassen.

    Geklagt hatte eine Fluggesellschaft, die ausschließlich im Direktvertrieb tätig ist. Ihre Flüge werden nur auf der eigenen Internetseite und über das eigene Callcenter angeboten, wobei Besucher der Webseite und Anrufer beim Callcenter über verschiedene Zusatzleistungen, wie zum Beispiel Mietwagen und Hotels, neben den Flugangeboten ausführlich informiert und zur Buchung animiert werden. (mehr …)

  • Die Typenbezeichnung weißer Ware im Lichte des UWG

    Wettbewerbsrechtliche Sachverhalte mit unlauteren Irreführungshandlungen sind die Regel. Ausnahmen bilden hingegen die eher seltenen Fälle der Irreführung, durch das Unterlassen der Bezeichnung wesentlicher Merkmale der Ware. Zu einem dieser eher seltenen Sachverhalte hat nun der 1. Senat des Bundesgerichtshofes (I ZR 17/13) unter ausführlicher Begründung in der Revision, die in 1. und 2. Instanz bereits erfolgreiche Klage wiederum bestätigt.

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  • Rechtsmissbräuchliches Vorgehen im UWG – Viele Anträge, eine Entscheidung

    In einer Reihe von Urteilen hat der 1. Senat des Bundesgerichtshofes dankenswerterweise die Chance genutzt, die Voraussetzung für die Annahme von § 8 Abs. 4 UWG – rechtsmissbräuchliches Vorgehen – weiter zu definieren genutzt.

    In dem Urteil (BGH I ZR 119/09) hat der Senat das Vorliegen generell rechtsmissbräuchlichen Verhaltens, durch separates klagweises Vorgehen bei Wettbewerbsverstößen, bei sachnahen Erwägungen des Verletzten verneint. In dem entschiedenen Fall war die Verletzte in zwei separaten Klageverfahren wegen zweier, sehr ähnlich gelagerter Wettbewerbsverstöße, in getrennten Hauptsacheverfahren gegen die Verletzerin vorgegangen. (mehr …)

  • Ist B-Ware gebraucht?

    In einem jüngst veröffentlichten Urteil des OLG Hamm vom 16.01.2014 (Az.: 4 O 102/13) hatte sich das Gericht mit der Frage auseinanderzusetzen, wie der Begriff der sogenannten „B-Ware“ definiert werden könne und ob es sich hierbei immer um gebrauchte Artikel handele.

    Ein gewerblicher Händler von Unterhaltungsmedien bot sowohl Neuware, sprich A-Ware, und sogenannte B-Ware auf seiner Internethandelsplattform zum Verkauf an Endverbraucher an. Als B-Ware wurden solche Artikel bezeichnet, „die nicht mehr original verpackt bzw. bei denen die Originalverpackung beschädigt wurde oder fehlte“. Es wurde ferner auf der Internethandelsplattform beschrieben, dass zu den Artikeln der B-Ware auch solche gehören können, die „nur einmal ausgepackt und vorgeführt bzw. vom Kunden angesehen wurden, sowie Retouren aus dem Versandhandel“. (mehr …)