Die beschreibende Mehrwortmarke

Der 25. Senat des Bundespatentgerichtes (25 W (pat) 507/14) hatte über die Beschwerde der Anmelderin der deutschen Wortmarke 30 2010 070 699 „Portfolio Plus Police Exklusiv“ zu urteilen. Gegenstand des Beschlusses war die Marke „Portfolio Plus Police Exklusiv“, welche für die Dienstleistungen der Klassen 35, 36 und 41 beansprucht war.