Der 25. Senat des Bundespatentgerichtes (25 W (pat) 507/14) hatte über die Beschwerde der Anmelderin der deutschen Wortmarke 30 2010 070 699 „Portfolio Plus Police Exklusiv“ zu urteilen. Gegenstand des Beschlusses war die Marke „Portfolio Plus Police Exklusiv“, welche für die Dienstleistungen der Klassen 35, 36 und 41 beansprucht war.
hw gegen HAWE – keine Verwechslungsgefahr
Durch den 25. Senat des Bundespatentgerichtes (25 W (pat) 24/13) ist über die Beschwerde im Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung der deutschen Bildmarke 304 45 070 „hw“, zugunsten der Anmelderin, durch Zurückweisung der Beschwerde entschieden worden.
Best Body – unterscheidungskräftig
Für den 30. Senat des Bundespatentgerichtes (30 W (pat) 537/12) besitzt die Anmeldemarke Best Body für einzelne Waren und zahlreiche Dienstleistungen hinreichende Unterscheidungskraft.
Zulässigkeit (ausnahmsweise) einer nicht unterzeichneten Beschwerdeschrift
Der 27. Senat des Bundespatentgerichtes hat in seinem jüngst veröffentlichten Beschluss (27 W (pat) 6/13) über die Beschwerde in der Markensache Wortmarkenanmeldung 30 2012 001 227.2 „Ferdinand Tönnies“ einen Rettungsanker ausgeworfen.