Die Typenbezeichnung weißer Ware im Lichte des UWG

Wettbewerbsrechtliche Sachverhalte mit unlauteren Irreführungshandlungen sind die Regel. Ausnahmen bilden hingegen die eher seltenen Fälle der Irreführung, durch das Unterlassen der Bezeichnung wesentlicher Merkmale der Ware. Zu einem dieser eher seltenen Sachverhalte hat nun der 1. Senat des Bundesgerichtshofes (I ZR 17/13) unter ausführlicher Begründung in der Revision, die in 1. und 2. Instanz bereits erfolgreiche Klage wiederum bestätigt.

Ist B-Ware gebraucht?

In einem jüngst veröffentlichten Urteil des OLG Hamm vom 16.01.2014 (Az.: 4 O 102/13) hatte sich das Gericht mit der Frage auseinanderzusetzen, wie der Begriff der sogenannten „B-Ware“ definiert werden könne und ob es sich hierbei immer um gebrauchte Artikel handele. Ein gewerblicher Händler von Unterhaltungsmedien bot sowohl Neuware, sprich A-Ware, und sogenannte B-Ware auf seiner Internethandelsplattform zum Verkauf an Endverbraucher an. Als B-Ware wurden…

Werbeslogan „Wir machen es einfach“ nicht unterscheidungskräftig

Für den 24. Senat des Bundespatentgerichtes (24 W (pat) 537/12) besitzt der Werbeslogan „Wir machen es einfach“ keine hinreichende Unterscheidungskraft. Zuvor war durch die Markenstelle für die Klasse 42 die Markenanmeldung „Wir machen es einfach“ als übliche Werbeaussage und somit nicht unterscheidungskräftig zurückgewiesen worden.

Werbegeschenke allein erhalten keine Marke

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (3 U 212/08) hat sich ausführlich mit Fragen der rechtserhaltenden Benutzung einer Marke durch Abgabe von Werbegeschenken befasst. Die rechtserhaltende Benutzung und deren sachgemäßer Nachweis ist immer wieder ein besonderer Stolperstein in markenrechtlichen Auseinandersetzungen, soweit die fünfjährige Benutzungsschonfrist abgelaufen ist oder Rechte aus Serienzeichen geltend gemacht werden. Streitgegenstand in der Berufung ist nur noch die von der Beklagten erhobene Widerklage, mit…