Werbeslogan „Wir machen es einfach“ nicht unterscheidungskräftig

Für den 24. Senat des Bundespatentgerichtes (24 W (pat) 537/12) besitzt der Werbeslogan „Wir machen es einfach“ keine hinreichende Unterscheidungskraft. Zuvor war durch die Markenstelle für die Klasse 42 die Markenanmeldung „Wir machen es einfach“ als übliche Werbeaussage und somit nicht unterscheidungskräftig zurückgewiesen worden.

CHOCOLATINO weckt Pralinen- und Schokoladenträume

Jüngst hat das Bundespatentgericht über die Beschwerde (25 W (pat) 527/12) gegen die Zurückweisung der Anmeldemarke 30 2010 050 433.1 zu Lasten der Anmelders entschieden. Angemeldet war die Marke „Chocolatino “ für u. a. „Konfitüre, Kompotte, Fruchtaufstrich, Brotaufstrich, süße Brotaufstriche aus Schokolade, Nusscreme, Nougatcreme, Schokolade, feine Backwaren, Konditorwaren, Speiseeis“.

NEWS: Designgesetz – Änderungen zur bisherigen Rechtslage

Seit dem 01.01.2014 ist das Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design (Designgesetz – DesignG vom 10.10.13) in Kraft getreten und hat somit das bisherige Geschmacksmustergesetz abgelöst. Neben der terminologischen Änderung von „Geschmacksmustern“ als gewerblichen Schutzrechten in „Designs“ kam es zur Einführung des Nichtigkeitsantrags beim DPMA (§ 34 DesignG) den Jedermann stellen kann. Das Nichtigkeitsverfahren, geregelt in § 34a DesignG, existiert bereits in der EU-…

„Herkunft von Bier“ hat Unterscheidungskraft für Bier

Der 26. Senat hat in seinem unter dem 06.11.2013 bereits verkündeten und jüngst erst veröffentlichten Beschluss (26 W (pat) 514/12) der gegen die teilweise Zurückweisung der Wortmarke „Origin of Beer“ gerichteten Beschwerde teilweise stattgegeben. Die genannte Anmeldemarke wurde u. a. für Biere und Biermischgetränke sowie weitere Waren der Klasse 32 für Dienstleistungen in den Klassen 35 und 41 beansprucht. Die Markenstelle hatte die Marke „Origin…