Für den 30. Senat des Bundespatentgerichtes (30 W (pat) 537/12) besitzt die Anmeldemarke Best Body für einzelne Waren und zahlreiche Dienstleistungen hinreichende Unterscheidungskraft.
Trotz Warenidentität „abgebrannt“
Jüngst hat das Bundespatentgericht über die Beschwerde (24 W (pat) 34/12) gegen den einen Widerspruch zurückweisenden Erinnerungsbeschluss entschieden. Nach Auffassung des 24. Senates des Bundespatentgerichtes bestehe keine Verwechslungsgefahr zwischen der jüngeren Marke „Villino“, für „Raucherwaren, Streichhölzer und Tabak“ beansprucht, und der Marke „Villiger“, beansprucht auch für „Tabakwaren“ und dergleichen.
Vorlagebeschluss zum EuGH: Prägt die Wortkombination oder die Abkürzung?
Der 30. Senat des Bundespatentgerichts (30 W (pat) 12/12) hat auf die mündliche Verhandlung vom 25.04.2013 beschlossen, dass eine Entscheidung in dem vorliegenden Beschwerdeverfahren, ohne Abweichung von der Rechtsprechung des EuGH, nicht möglich sei.
„myJobs“ ist ‚meine Jobs‘ und doch (k)eine Werbung
Auf die Sitzung des 29. Senats des Bundespatentgerichtes vom 27.11.2013 (Aktz. 29 W (pat) 523/12) ist durch die beteiligten Richter der Beschwerde gegen die Zurückweisung der deutschen Markenanmeldung „myJobs“ stattgegeben worden. Die Marke war für Dienstleistungen in der Klasse 35, nämlich „Werbung“, angemeldet und durch Beschluss der Markenstelle für Klasse 35 aufgrund bestehenden Freihaltebedürfnisses zurückgewiesen worden. Begründet wurde dies damit, dass die Marke eine zusammengesetzte…
„Fast & Easy“ kurz und bündig zurückgewiesen
Der 29. Senat des Bundespatentgerichtes (29 W (pat) 541/13) hat die Beschwerde gegen die die Markenanmeldung zurückweisende Entscheidung des Erinnerungsprüfers des Deutschen Patent und Markenamtes ebenfalls als unbegründet zurückgewiesen. Angemeldet war die Wortfolge „Fast & Easy“ für u. a.
SILENTIUM – Auch Computer können schweigen!
Unter dem 14.11.2013 erging die Entscheidung der 1. Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), im Folgenden kurz HABM, nach der eine Entscheidung der Löschungsabteilung aufgehoben wurde und die angefochtene Marke „SILENTIUM“ für sämtliche beanspruchte Waren, nämlich „Computer-Hardware und Zubehör, Instrumente, PC-Gehäuse und Netzteile“ für nichtig erklärt wurde.
Zulässigkeit (ausnahmsweise) einer nicht unterzeichneten Beschwerdeschrift
Der 27. Senat des Bundespatentgerichtes hat in seinem jüngst veröffentlichten Beschluss (27 W (pat) 6/13) über die Beschwerde in der Markensache Wortmarkenanmeldung 30 2012 001 227.2 „Ferdinand Tönnies“ einen Rettungsanker ausgeworfen.
“volles Mexiko” nicht beschreibend, “FULLMEX” unterscheidungskräftig
Ganz frisch veröffentlicht wurde der Beschluss des 29. Senats des Bundespatentgerichts (29 W(pat) 57/11) zur Eintragungsfähigkeit der Wortmarke „FULLMEX“.
Trocken abgebügelt! “cover2dry” nicht unterscheidungskräftig
Nicht taufrisch ist der Beschluss des 30. Senats des Bundespatentgerichts (30 W(pat) 19/10) vom 17.02.2011 betreffend die Bestätigung des Zurückweisungsbeschlusses der Markenstelle für Klasse 9 für die Marke “cover2dry“.
Werbegeschenke allein erhalten keine Marke
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (3 U 212/08) hat sich ausführlich mit Fragen der rechtserhaltenden Benutzung einer Marke durch Abgabe von Werbegeschenken befasst. Die rechtserhaltende Benutzung und deren sachgemäßer Nachweis ist immer wieder ein besonderer Stolperstein in markenrechtlichen Auseinandersetzungen, soweit die fünfjährige Benutzungsschonfrist abgelaufen ist oder Rechte aus Serienzeichen geltend gemacht werden. Streitgegenstand in der Berufung ist nur noch die von der Beklagten erhobene Widerklage, mit…