Tippfehler in Domains können unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein

Unter dem 22.01.2014 hatte der BGH über die Zulässigkeit von so genannten „Tippfehlern in Domains“ zu entscheiden. Die Urteilsbegründung steht noch aus. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt lediglich eine Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes vor, aus der sich folgendes ergibt:

Schutz von Nintendo DS-Spielen – Computerprogramm oder anderes Werk?!

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 06.02.2013 (I ZR 124/11) entschieden, dass dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Frage vorzulegen sei, ob die ergänzenden Bestimmungen zum Schutz von technischen Maßnahmen nach §§ 95a ff. UrhG mit den europäischen Vorgaben im Einklang sind, wenn die technischen Maßnahmen gleichermaßen dem Schutz von Computerprogrammen und anderen Werken dienen, beziehungsweise worauf im Zweifel der Schwerpunkt zu legen sei…

Sekt oder Selters – vor und nach dem Geburtstagszug

Der 1. Senat des Bundesgerichtshofes hat in seinem jüngst veröffentlichten Urteil (I ZR 143/12 – „Geburtstagszug“) die Schutzvoraussetzungen für Werke der angewandten Kunst egalisiert, im Verhältnis zu den Anforderungen für Schriftwerke, Kompositionen oder Werke der bildenden Kunst. In der Vergangenheit (Urteil des BGH, I ZR 119/93 – „Silberdistel“) hatte der 1. Senat des Bundesgerichtshofes die Schutzvoraussetzungen für Werke der angewandten Kunst noch höher angesetzt, als…

Autocomplete bei Suchmaschinen – Pflicht bei Kenntnis?!

Die Ergänzungsvorschläge in der Suche bei Google (Autocomplete) können das Persönlichkeitsrecht verletzen. Zu diesem Ergebnis kam der BGH in seinem Urteil (Aktz. VI ZR 269/12) am 14.05.2013. Aus der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes ergibt sich, dass das Berufungsgericht einen Unterlassungsanspruch der Kläger, entsprechend §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB, i. V. m. Art. 1, 2 Grundgesetz, gegen die Beklagte als Betreiberin einer Internetsuchmaschine rechtsfehlerhaft verneint habe.

BGH zur Verwendung von Staatswappen ehemaliger Ostblockstaaten

Jüngst ist das Urteil des 1. Senats des Bundesgerichtshofs (I ZR 92/08) zur Verwendung der Bezeichnung “DDR” in Kombination mit dem Staatswappen als Aufdruck auf Bekleidung ergangen. Der Kläger ist Inhaber der deutschen Wortmarke “DDR” sowie der deutschen Wortbildmarke des Staatswappens der “DDR”, sowie ehemals einer Bildmarke des Staatswappens der “DDR”, letztere war für Bekleidungsstücke eingetragen. Der Beklagte hat als geschäftsführender Gesellschafter über seine GbR…